Moin,
bis zum Juli diesen Jahres (2022) muss die Bundesregierung die europäischen Vorgaben in nationales Recht umsetzen, die in der sogenannten EU-Warenkauf-Richtlinie (WKRL) geregelt sind. Vor allem wird dadurch der Verbraucherschutz erweitert.
Besonderen Augenmerk verdient die Verlängerung der Beweislastumkehr bei Produktmängeln von bisher sechs Monaten auf 12 Monate ab Gefahrenübergang, in der Regel die Übergabe der Ware.
Das betrifft alle Waren die ein gewerblicher Verkäufer veräußert - auch KFZ / Womos.
Zur Info
Beweislastumkehr für Mangelfreiheit wird 2022 verlängert
- Dakota
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Beweislastumkehr für Mangelfreiheit wird 2022 verlängert
Gruß Klaus
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Re: Beweislastumkehr für Mangelfreiheit wird 2022 verlängert
Moin Klaus,
ab wann zählt diese Beweislastumkehr? Ab Gesetzesänderung, ab 01.01.2022 oder ab dem Zeitpunkt der EU Richtlinie?
Weißt du genaueres? Ich finde im www nix
ab wann zählt diese Beweislastumkehr? Ab Gesetzesänderung, ab 01.01.2022 oder ab dem Zeitpunkt der EU Richtlinie?
Weißt du genaueres? Ich finde im www nix
Sven
- Dakota
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Re: Beweislastumkehr für Mangelfreiheit wird 2022 verlängert
Moin Sven,
da kann ich nur raten
Meine Rechtsauffassung würde sagen: ab dem Zeitpunkt der Umsetzung und Veröffentlichung in Deutschland zählt das für Kaufverträge.
Ich hoffe dass Privatverkäufer auch weiterhin die Möglichkeit des Ausschlusses der Haftung haben.
da kann ich nur raten
Meine Rechtsauffassung würde sagen: ab dem Zeitpunkt der Umsetzung und Veröffentlichung in Deutschland zählt das für Kaufverträge.
Ich hoffe dass Privatverkäufer auch weiterhin die Möglichkeit des Ausschlusses der Haftung haben.
Gruß Klaus
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