Erfahrungen/Erfahrungswerte kann man immer schriftlich belegen, sie resultieren eben aus Erfahrung / internen Arbeitsanweisungen
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Zu dem Thema "ablasten vor Ort" kann ich nur beitragen das in Süd-Tirol keine Toleranz bekannt war
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Von einem Familienmitglied kann ich aber folgende Dienstanweisung bei Gewichtskontrollen "aus dem Gedächnis" wiedergeben:
Bis 3 % gewogener Überladung: keinerlei Maßnahmen (Wiegetoleranz)
Von 5- 10 % gewogener Überladung, Bußgeld, keine weitere Maßnahme (außer bei deutlicher Überlastung einer Achse - > Massenumverteilung)
Ab 10%, Bußgeld & Ablastung auf mindestens (max.) 3% über zul. GG. (Wiegetoleranz).
Das wurde mir so mitgeteilt. Eine Vorschrift gibt es in schriftform nicht -> soll aber Bundesweit (auf BAB) so gehandhabt werden. Allerdings weiß ich nicht wie es im gewerblichem Verkehr aussieht.
In der Schweiz z.B. gibt es klare, schriftliche Anweisungen. -> siehe hier