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Beitrag
von Bogner » 9. Dez 2008, 13:01
Ich weiß nicht, ob ich hier im Forum grds. eine Mail nach den Forenregeln teilweise veröffentlichen darf, die mich am 08.12.2008 von Peter Gelzhäuser GmbH erreichte. Nach deren Aussage darf der Inhalt ruhig weitergegeben werden, so dass keine Verletzung der Datenschutzbestimmungen vorliegt weitergeben darf.
Wenn es unzulässig ist, bitte ich Dakota, meinen Beitrag einfach zu löschen.
"zu dem fragwürdigen "Test" im Promobil Heft 10 / 2008, "Operation Biofilm" habe ich Ihnen schon einmal geschrieben. Heute bekommen Sie noch einmal Post in dieser Angelegenheit. Ich setze mich einfach zur Wehr gegen einen Test, bei dem dieser Redaktion grobe Fehler unterlaufen sind.
Als Reaktion auf meinen letzten Newsletter stellt Promobil in Ihrem Newsletter vom 26. 11. fest, dass der Vergleichstest bei vielen Lesern "zur Verunsicherung" führt. Das ist kein Wunder bei der Tatsache, dass die Redaktion die Gebrauchsanleitung nicht liest und im übertragenen Sinne einen Amateur gegen einen gedopten Profi ins Rennen schickt. Letzterer hat dann auch prompt gewonnen.
Der Gesetzgeber schreibt Privatpersonen nicht vor, wie sie ihre Gesundheit erhalten oder ruinieren sollen. Den Wasserwerken und gewerblichen Vermietern von Caravaning-Fahrzeugen schreibt er aber in der Trinkwasserverordnung lt. § 11-Liste sehr wohl vor, was sie zur Reinigung und Desinfektion von Trinkwasseranlagen verwenden dürfen. Nicht ein Bestandteil der "Zahntabs" ist in dieser Liste über die zugelassenen Zusatzstoffe enthalten!
Die DIN 2001 T 2 schreibt in "Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen", dass für privat genutzte (Trinkwasserversorgungs-)Anlagen entsprechend der Norm (für die gewerbliche Nutzung von kleinen Trinkwasseranlagen) verfahren werden soll.
Die Ursache der überbordenden Reglementierung in diesem Lande liegt auch darin begründet, dass immer wieder Grenzen überschritten werden, die der gesunde Menschenverstand gesetzt hat. Wenn solche Empfehlungen wie in Promobil, Euro-pas größtem Reisemobil-Magazin, sich ausweiten, dürfen wir uns nicht wundern, wenn auch noch der kleinste private Bereich durch Gesetze und Vorschriften reglementiert wird. Sicher ist dann das Geschrei groß, aber das erhöht die Auflage!
Promobil räumt ein, dass man nach dem Einsatz eines Reinigungsmittels - ganz gleich welches - das Wassersystem so gründlich mit Frischwasser spülen muss, dass keine gesundheitsschädlichen Reste des Reinigers im Wassersystem zurück-bleiben. Das ist bei der Verwendung von "Zahntabs" besonders wichtig!
Wenn die Redaktion schon keine Gebrauchsanleitungen liest, dann müsste sie doch zumindest wissen, dass die überwiegende Mehrzahl der Trinkwassertanks keinen Restentleerungshahn aufweist. Auch Boiler und Thermen sind nicht völlig entleerbar. Je nach Größe der Anlage verbleiben also 5 l Wasser und mehr im Trinkwassersystem, in dem sich die Rückstände aus den laut Promobil "nicht optimal aufgelösten Tabletten" sammeln. Diese reichern sich dann mit jeder weiteren Verwendung der Zahntabs an, bis tatsächlich ein giftiger Cocktail entsteht!
Dazu schreibt uns Edgar Hoppe aus 32051 Herford unaufgefordert:
"Schon vor 2-3 Jahren bin ich auf die gleiche Art - Empfehlung einer Camping Zeitschrift auf ZAHNREINIGUNGSTABLETTEN - reingefallen. Mit dem Misserfolg = 1 Wasserpumpe defekt und die Rückstände von dem "Zeug" sind noch heute in der Truma-Therme!!!
Habe die Therme vom Wasserkreislauf abgeklemmt, weil ein neues Innenleben zu teuer war und wir die Therme fast nie oder nur selten genutzt haben.
Jetzt verwende ich nur noch Ihre Produkte oder die Ihrer Mitbewerber."
Freundliche Grüße
Edgar Hoppe
Soweit so schlecht mit der Empfehlung, Zahntabs für die Reinigung der Trinkwasseranlage zu verwenden!"
Gruß
Klaus
the show must go on