Hallo,
habe gerade gelesen dass laut der ECE R-48 nur zwei Positionsleuchten nach vorn verbaut werden dürfen.
Ich habe oben am WoMo auch schon zwei sogenannte Begrenzungsleuchten.
Sind denn Positionsleuchten und Begrenzungsleuchten das selbe ?
Wenn ja, dann kann ich nur Tagfahrleuchten ohne Positionslampen-Funktion verwenden.
Gruß
Fred :D
Tagfahrlicht
Hallo,
Positionsleuchten und Begrenzungsleuchten sind das selbe. Theoretisch sind laut Gesetzgeber nur zwei Positionsleuchten nach vorn und hinten erlaubt.
Es hängt aber stark von den Herren die einen kontrolieren ab obs geahndet wird. An unserem letzten Womo hatte ich die serienmäßigen Leuchten oben am Aufbau und dann zusätzlich hinten an der Unterkante vom Aufbau li u. re, vorne an der Stoßstange li u. re, sowie in der Mitte der Stoßstange vier weiße Positionsleuchten angebaut.
Bei Polizeikontrollen hats keinen gejuckt, die HU bei Dekra hat er so auch bestanden...nur ein Tüv Prüfer hat das in dem Jahr bemängelt, als das Gesetz zur "unzulässigen Beleuchtung" verschärft wurde.
Bistig werden die Kontrollorgane, wenn Leuchten nach vorne z.B. in orange leuchten...konnte mich davon persönlich überzeugen. :?
Positionsleuchten und Begrenzungsleuchten sind das selbe. Theoretisch sind laut Gesetzgeber nur zwei Positionsleuchten nach vorn und hinten erlaubt.
Es hängt aber stark von den Herren die einen kontrolieren ab obs geahndet wird. An unserem letzten Womo hatte ich die serienmäßigen Leuchten oben am Aufbau und dann zusätzlich hinten an der Unterkante vom Aufbau li u. re, vorne an der Stoßstange li u. re, sowie in der Mitte der Stoßstange vier weiße Positionsleuchten angebaut.
Bei Polizeikontrollen hats keinen gejuckt, die HU bei Dekra hat er so auch bestanden...nur ein Tüv Prüfer hat das in dem Jahr bemängelt, als das Gesetz zur "unzulässigen Beleuchtung" verschärft wurde.
Bistig werden die Kontrollorgane, wenn Leuchten nach vorne z.B. in orange leuchten...konnte mich davon persönlich überzeugen. :?
viele Grüße, Dirk ---- unterwegs mit Frankia A 640 SG
Hallo Fred,
na, mir hats gefallen.
Was mir noch eingefallen ist, viele LKW haben doch zusätzliche Fernscheinwerfer auf dem Dach. Die haben auch meistens ein Positionslicht und sind erlaubt. Die Tagfahrleuchten sind doch von der Sache her nichts anderes, oder? Positionslicht ist Positionslicht.
Ich denk mal, wenn die Leuchten ein ECE Gutachten haben wirst Du keine Probleme bekommen.
Schau mal auf der Seite von "Jumbo Fischer". Da steht schön was im Strassenverkehr erlaubt ist und was nicht.
na, mir hats gefallen.
Was mir noch eingefallen ist, viele LKW haben doch zusätzliche Fernscheinwerfer auf dem Dach. Die haben auch meistens ein Positionslicht und sind erlaubt. Die Tagfahrleuchten sind doch von der Sache her nichts anderes, oder? Positionslicht ist Positionslicht.
Ich denk mal, wenn die Leuchten ein ECE Gutachten haben wirst Du keine Probleme bekommen.
Schau mal auf der Seite von "Jumbo Fischer". Da steht schön was im Strassenverkehr erlaubt ist und was nicht.
viele Grüße, Dirk ---- unterwegs mit Frankia A 640 SG
Habe da was gefunden !
http://www.hella.com/hella-de-de/assets ... DE_HKG.pdf
Demnach gibt es Begrenzungsleuchten und Vordere Umrissleuchten.
Begrenzungsleuchten:
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm).
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Abstand zwischen den Begrenzungsleuchten bei M1-
Fz. und N1-Fz. ist nicht festgelegt. Bei allen anderen
Kfz.-Klassen min. 600 mm zwischen beiden Begrenzungsleuchten,
jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten
< 1.300 mm.
Vordere Umrissleuchten:
Anbauhöhe: Oberhalb des durchsichtigen Bereiches der
Windschutzscheibe.
Anbaubreite: So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom
äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Also darf ich hiernach die "oberen Umrissleuchten" so belassen,
und zusätzlich LED-Tagfahrlichtlampen mit Positionslampen-Funktion montieren.
Gruß
Fred :D
http://www.hella.com/hella-de-de/assets ... DE_HKG.pdf
Demnach gibt es Begrenzungsleuchten und Vordere Umrissleuchten.
Begrenzungsleuchten:
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm).
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Abstand zwischen den Begrenzungsleuchten bei M1-
Fz. und N1-Fz. ist nicht festgelegt. Bei allen anderen
Kfz.-Klassen min. 600 mm zwischen beiden Begrenzungsleuchten,
jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten
< 1.300 mm.
Vordere Umrissleuchten:
Anbauhöhe: Oberhalb des durchsichtigen Bereiches der
Windschutzscheibe.
Anbaubreite: So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom
äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Also darf ich hiernach die "oberen Umrissleuchten" so belassen,
und zusätzlich LED-Tagfahrlichtlampen mit Positionslampen-Funktion montieren.
Gruß
Fred :D
Viele WoMo-Grüße aus Winsen
Dethleffs A 6820 (ALPA) Bj. 2016
Dethleffs A 6820 (ALPA) Bj. 2016
Hallo,
ich habe mir auch TFL eingebaut.
Hier die Bilder.
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Gruß
Fred :D
ich habe mir auch TFL eingebaut.
Hier die Bilder.
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Gruß
Fred :D
Viele WoMo-Grüße aus Winsen
Dethleffs A 6820 (ALPA) Bj. 2016
Dethleffs A 6820 (ALPA) Bj. 2016