Quelle: Deutscher Verband FlüssiggasDas Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat mit Wirkung zum 1. April 2022 die bereits Anfang 2020 ausgesetzte Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen in der HU-Richtlinie endgültig gestrichen. Das BMVI erarbeitet derzeit eine neue Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen als eine von der Hauptuntersuchung unabhängige Anforderung.
Hinweis zur Änderung der HU-Richtlinie 2022