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#1 Beitrag von Ex-Member BFB » 18. Okt 2016, 16:21

So, jetzt mal meine selbst gebauten Anhänger und Trailer.

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Diesen Anhänger habe ich als Plattformanhänger gebaut und per Einzelabnahme vom TÜV abnehmen lassen. Zulässiges Gesamtgewicht: 1350 Kg.
Am Heck sind Klappstützen montiert, um auch im abgekuppelten Zustand den Smart auf- und abladen zu können.
Das einzige was jetzt noch fehlt, ist eine Anhängerkupplung am Smart, um den Anhänger mal rangieren zu können. Folgt in Kürze.

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Der nächste ist ein Motorradanhänger, den ich aus einem vorhandenen Bootstrailer umgebaut und per Änderungsgutachten zugelassen habe.
Darauf habe ich Platz fürs Motorrad und zwei Fahrräder.

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Zulässiges Gesamtgewicht ist 750 Kg und durch ein Leergewicht von 120 Kg. passen auch zwei Mopeds drauf.

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Nr.:3 ist ein Eigenbau eines Bootstrailers. Diese Unterfangen war sehr aufwändig, da ich eine verschiebbare Achse auf dem Grundrahmen haben wollte und einen ausziehbaren Innenrahmen im Heck des Trailers, da ich außer dem Boot solo, auch das Motorrad mitnehmen können möchte.
Nach einem Gespräch mit dem zuständigen TÜV Sachverständigen entstand dann dieses Gefährt.

Bild

Hier jetzt das Foto mit um 80 cm nach hinten geschobenen Achse und Verlängerung des Rahmeninnenteils um 80 cm.
Dabei wird in das Bremsgestänge eine Verlängerung von 80 cm eingesetzt um die Auflaufbremse wieder funktionsfähig zu machen.
Achse und Innenrahmen werden dann verbolzt und mit Sicherungsmuttern und Sicherungssplinten festgehalten.
Das Ganze war notwendig, um bei mitgeführtem Motorrad die notwendige Stützlast beizubehalten.
Grundsätzlich ist der Eigenbau kein Problem, wenn man sich an die entsprechenden Vorschriften hält.
Leider ist es seit EG-Norm recht aufwändig (auch im Bezug der Zulassungskosten) geworden, da der TÜV nicht nur die Statik und Rechtsvorschriften prüfen muss, sondern mittlerweile Fotos etc. mit einreichen muss.
Ich könnte zwar jetzt aufgrund dieser Tatsache Anhänger in gleicher Bauweise in Serie herstellen und hätte dafür eine Zulassung, aber wer braucht das schon drxu9

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#2 Beitrag von Ex-Member BFB » 19. Okt 2016, 21:26

freetec598 hat geschrieben: Wir suchen langfristig einen kleinen, einfachen und preiswerten Anhänger,
auf dem wir einen 500er FIAT und unsere beiden
E-Bikes problemlos transportieren können. :)
Das könntest du mit dem Anhänger machen. Ich habe ihn extra 50 cm länger gebaut, um auch noch Fahrräder drauf montieren zu können.
Aber Vorsicht beim 500er.
So klein wie er auch ist, so schwer ist er. Die Kiste wiegt, je nach Ausstattung, bis zu 1100 Kg. Noch zwei E-Bikes dazu mit ca. 60 Kg, das muss gezogen werden.
Da ist der Smart erheblich leichter und reicht für 2 Personen reichlich aus.

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#3 Beitrag von Ex-Member BFB » 22. Okt 2016, 07:46

rainerausrhedeems hat geschrieben: Mein Anhängertraum:
Absenker für einen Golf+1 Motorrad bis 150KG,das ganze sollte noch von einem Mover angetrieben werden+natürlich bezahlbar sein.
Gruß,Rainer
Vorsicht bei den Absenkern!
Ein Freund von mir hat sich auch so ein Teil für seinen Smart gekauft.
Er muss immer zu zweit sein um das Teil zu nutzen, da bei abgesenkter Plattform sich die Tür des Autos durch den hochstehenden Radlauf nicht mehr öffnen lässt.
Wir haben dann eine elektrische Hydraulikpumpe und eine einkanal Funksteuerung eingebaut, damit er, nachdem das Auto draufgefahren war, mittels Funk den Anhänger anheben kann und somit wieder aus dem Auto kommt. :think :daumen
Hat man diese Steuerung nicht, muss die zweite Person ( in der Regel die Dame des Hauses) mittels Handpumpe die Plattform wieder hochpumpen.
Das kann je nach Anhänger und Fahrzeug doch recht beschwerlich sein und die körperlichen Kraftverhältnisse der Damen leicht bis schwer überfordern

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#4 Beitrag von Ex-Member BFB » 23. Okt 2016, 19:50

@Rainer,
ich würde dann keinen Absenker, sondern einen Kipper nehmen. Der Bauaufwand ist wesentlich geringer, daher auch nicht so kostenintensiv.
Wenn er richtig ausbalanciert ist, kann man den mit Hand bedienen.
Um ein Motorrad mitnehmen zu können, musst du mit Moped den Golf rückwärts auffahren und ohne Moped vorwärts. Dann müsste das mit der Stützlast auch passen.

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#5 Beitrag von Ex-Member BFB » 25. Okt 2016, 07:12

Gebe ich dir vollkommen Recht!

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Re: Meine Lösungen

#6 Beitrag von Ex-Member BFB » 9. Jun 2017, 06:50

Leider nein. Genau so habe ich mir meinen Anhänger gebaut wie der Typ 300 und bin damit sehr zufrieden. Da kannst du bestimmt nichts falsch machen. Durch die gelochte Bodenplatte ist er auch vom Leergewicht durchaus ok.

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#7 Beitrag von Ex-Member BFB » 16. Jun 2017, 06:49

Sehr schön!

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Re: Meine Lösungen

#8 Beitrag von Ex-Member BFB » 7. Feb 2018, 13:45

Hallo Nils,
am Smartanhänger habe ich keine Schlingerkupplung, da es bei diesen Anhängern meist nicht notwendig ist, weil diese relativ kurz sind und wenn du mit ausreichender Stützlast fahren kannst, kein schlingern auftritt. Hast du zu wenig Stützlast, tritt das Schlingern meist erst bei Geschwindigkeiten auf, die du mit dem Womo eh nicht fahren darfst. Die Schlingerbewegungen treten im Bereich der V-Deichsel auf und werden aufgrund der Reibklötze im Kupplungskopf abgebremst. Ist genügend Druck auf der V-Deichsel schlingert der auch ohne nicht.
Ich habe eine Schlingerkupplung am Bootstrailer, der erheblich länger ist, heisst Abstand zwischen Kupplungskopf und Achse. Dadurch können Schlingerbewegungen erheblich schneller auftreten.
Da macht sich die Kupplung schon sehr positiv bemerkbar, weil die Eigenbewegung des Trailers erst bei mehr als 140 km/h beginnt.
Aber wie geschrieben, dass wird die mit dem Smartanhänger garnicht passieren.

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#9 Beitrag von Ex-Member BFB » 7. Feb 2018, 16:30

Na, dass ist doch ein Top Anhänger. :daumen
Der braucht bestimmt keine Schlingerkupplung!

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Re: Meine Lösungen

#10 Beitrag von Ex-Member BFB » 8. Feb 2018, 07:41

Moin Niels,
da hast du einen Fehlgedanken. Das schlingern kommt nicht von der Plane oder dem Fahrwerk, schon garnicht wenn die Achse Stoßdämpfer hat, was bei der 100er Zulassung Pflicht ist. Das schlingern entsteht in der V-Deichsel. Früher, als es noch keine V-Deichsel, sondern runde oder quadratische Zugrohre gab, war das schlingern an der Tagesordnung. Deshalb wurden beispielsweise bei Schrägbauaufzügen, die da ganz empfindlich waren, Spannketten verwendet um es in den Griff zu bekommen.
Als Faustregel kann man sagen, je höher die Stützlast, je geringer die Schlingerneigung. Bei den heutigen Profilen der V-Deichsel ist das schon sehr stabil, wobei ich in den letzten Jahren festgestellt habe, dass aus Gewichts- und Kostengründen da auch schon eingespart wird. Beim überholen eines LKW oder Bus wird der Anhänger allenfalls durch den Winddruck beeinflußt. Das wird aber in der Praxis kaum vorkommen, da der Winddruck auf dein WoMo prallt und der Anhänger im Windschatten des Fahrzeugs fährt. Dann wäre eher starker Seitenwind die Ursache.
Ganz unbestritten, kannst du nichts verschlechtern, wenn du sie mitbestellst.
Fazit: wenn dich der Mehrpreis nicht umbringt, bestell sie mit! Wichtig ist dabei jedoch, dass du den Kugelkopf der Anhängerkupplung nicht schmieren darfst, da sonst die Wirkung der Reibklötze außer Funktion ist. Was man(n) auch berücksichtigen muss ist, dass diese Reibklötze einem Verschleiß unterliegen und von Zeit zu Zeit erneuert werden müssen.

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#11 Beitrag von Ex-Member BFB » 8. Feb 2018, 08:15

CyberNils hat geschrieben:
7. Feb 2018, 13:57
Fahren darf ich mit unserem Womo und Hänger 100km/h.
Nur wenn dein WoMo nicht über 3,5 Tonnen hat!!
Diese idiotische Regelung ist mir völlig unverständlich! Je schwerer das Zugfahrzeug, je weniger kann ein Anhänger das Fahrzeug beeinflußen. Da bei WoMos in der Regel die Anhängelast so um die 2 Tonnen begrenzt ist und sie auch über 3,5 Tonnen 100 km/h fahren dürfen, ist ein höheres Fahrzeuggewicht ein Plus an Sicherheit. Aber wer versteht schon die Gedankengänge mancher Experten!

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Re: Meine Lösungen

#12 Beitrag von Ex-Member BFB » 29. Okt 2018, 09:55

Ja, auch dann nicht, aber nur wenn dein Wohnmobil ÜBER 3,5 to. wiegt. Ausnahmen bilden landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn das Überholen durch Zusatzschild gestattet ist.
Auch ich rege mich immer mal wieder über Bummler auf, die ohne sichtlichen Grund mit 60 km/h auf Bundes- oder Landstraßen unterwegs sind. Dabei wird das vom Gesetz als Verkehrsbehinderung ausgelegt und kann bestraft werden. Relativ schwierig ist jedoch die Beweissituation.

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