Kein Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Videos

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gast

Kein Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Videos

#1 Beitrag von gast » 14. Jan 2016, 09:46

Nun darf ich auch offiziell meine Dasccam mitlaufen lassen,
wenn wir unterwegs sind:

http://www.jurablogs.com/2016/01/12/kei ... cam-videos

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Dakota
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#2 Beitrag von Dakota » 14. Jan 2016, 13:23

Moin,

danke für den Hinweis.

Wird jetzt m.E. immer schwieriger eine allgemein gültige Aussage zu dem Thema zu treffen, wenn man das Originalurteil liest.

Zusammenfassend verstehe ich das jetzt so:

Es kommt auf das geweilige Gericht an, es kommt auf die Ausgangssituation an, wie der Richter geschlafen hat und so weiter.... :wallb: :occasion9: :pottytrain2: :tongue3: :tongue1:
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

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Breckman
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#3 Beitrag von Breckman » 14. Jan 2016, 13:25

Vorsicht, Peter.
Meiner Ansicht nach nur ein Urteil im Einzelfall. Eine andere Kammer oder ein anderes Gericht kann zu einem anderen Urteil kommen.

Für mich ist das Urteil leider untauglich, da ich eine GoPro mitlaufen lasse, zeitweise nur natürlich. Die Videos kann man aber öffentlich kaum verwerten.
Viele Grüße vom Rande des Sauerlands
Lars

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gast

#4 Beitrag von gast » 14. Jan 2016, 18:48

Ich erinnere an eine Gerichtsverhandlung,
bei der ein PKW Fahrer einen anderen mehrmals
ausgebremst hat und auch noch frech behauptet
und angezeigt hat, dieser hätte ihn mehrmals ausgebremst.
Als der unberechtigt Beschuldigte aber sein Dashcam Video
in der Verhandlung gezeigt hat, war die Sache gelaufen,
der Beschuldigte mit Pauken und Trompeten frei
und der Kläger nicht nur wg. der Verkehrsgefährdung dran,
sondern auch wg. falscher Beschuldigung.
Vielleicht erinnert sich noch jemand von Euch an die Geschichte.
Inzwischen gibt es wohl div. solcher Urteile,
bei denen so ein Video sehr hilfreich war.
http://www.ducatoforum-wohnmobile.de/fo ... post586503
Zuletzt geändert von gast am 15. Jan 2016, 13:35, insgesamt 2-mal geändert.

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oldpitter
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#5 Beitrag von oldpitter » 14. Jan 2016, 23:31

Es dürfte juristisch sehr schwer werden, die ausführliche Begründung und Abwägung des Landgerichtes BEGRÜNDET zu verwerfen
und damit zu einem anderen Urteil zu kommen.
Richtigerweise sind auch die bisher entgegen gearteten Urteile auf den jeweiligen Einzelfall beleuchtet.
Beispiel: Ein Anwalt filmt ständig und zeigt alle gefilmten Fehler an.
DIESE Beweisführung ist nicht zulässig.
Ich betone nochmal: Es ist ein Unterschied, ob die Beweisführung mittels Dashcam im Strafprozess (Staat ist Ankläger) für Bestrafung
oder im Zivilprozess (Geschädigter ist Ankläger) für Schadenersatz
erfolgen soll.
LG Peter

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alte Vögel fliegen..... :lol:

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