Garantie auf Basisfahrzeug

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gartenschläfer
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Garantie auf Basisfahrzeug

#1 Beitrag von gartenschläfer » 21. Jun 2007, 11:59

Hallo,
wir haben seit einigen Tagen ein neues Hobby-Womo. Nun wollten wir noch einen Beifahrerairbag einbauen lassen. Beim Fiathändler wurde uns mitgeteilt, dass unser NAGELNEUES Fahrzeug schon 1 Jahr alt ist und somit die Garantie auf den Fiat schon vor einem Jahr begonnen hat. Ausserdem wäre es nicht möglich, den Airbag einzubauen, ohne dass ein völlig neues Armaturenbrett eingebaut werden müsse, da es sich bei dem Fahrzeug um einen Re-Import handelt.
Im Fiat-Handbuch steht, dass die Garantie mit der Auslieferung bzw. Anmeldung des Wohnmobils inkraft tritt - was stimmt denn jetzt?
Ist es korrekt vom Womo-Händler, nicht darauf hinzuweisen, dass man statt eines neuen Fahrzeuges eigentlich eines kauft, das schon ein Jahr alt ist?
Mit freundlichen Grüssen
gartenschläfer

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drinkthing
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#2 Beitrag von drinkthing » 21. Jun 2007, 18:33

Hallo Gartenschläfer!
Für Dich als Kunde ist es egal,wo das Fz herkommt.
Wenn es Dir als nagelneu im Vertrag verkauft wurde,dann zählt für Dich die Garantie ab Kaufdatum bei Deinem Händler.
Wenn es als nagelneu und nicht als Reimport oder Tageszulassung Verkauft wurde.
Was sagt also der Vertrag?
Einen Airbag mit neuem Leitungsstrang und anderem Steuergerät nachrüsten?
Finger weg,außer es wird eine Werksnachrüstung.
Ich arbeite für einen namhaften (?) Autohersteller im Bereich Elektrik/Elektronik und weiß,wie aufwendig das ist.
Du als Laie weißt nachher nicht,ob der Airbag angeschlossen ist und der Rest auch richtig ist und paßt und funktioniert.
Wenn erstmal der Unfall eintritt mit schwerwiegenden Folgen,dann kann man zwar klagen,aber Gliedmaßen oder liebe Menschen gibt es so nicht wieder.
Gruß Axel

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Dakota
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Re: Garantie auf Basisfahrzeug

#3 Beitrag von Dakota » 21. Jun 2007, 19:02

gartenschläfer hat geschrieben:Beim Fiathändler wurde uns mitgeteilt, dass unser NAGELNEUES Fahrzeug schon 1 Jahr alt ist und somit die Garantie auf den Fiat schon vor einem Jahr begonnen hat.
Moin,

ich weiß nicht was dein Händler da erzählt.... es ist doch normal das ein KFZ erst an einen Händler geliefert und danach an den Endkunden verkauft wird. Normalerweise beginnt die Herstellergarantie ab Auslieferung, bzw. Erstzulassung, beim Endkunden. Bei Hymer, Carthago senden wir immer eine FK der Zulassung an die Hersteller (Aufbau & Chassis)

Etwas anders liegt die Sachlage wenn dein Fahrzeug, oder Chassis, schon einmal zugelassen worden war. Das kann ich aber nicht glauben....

PS. In den original FIAT Anleitungen stehen die Garantiebedingungen ;-)
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

gartenschläfer
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#4 Beitrag von gartenschläfer » 4. Jul 2007, 15:51

danke..... ob die Garantie noch gebraucht wird?????
momentan haben wir ein kaputtes Wohnmobil :sad:
jetzt warten wir auf Regulierung des Schadens, was aber die gegnerische Versicherung schon zugesagt hat.
Allerdings ist noch nicht geklärt, ob wir ein neues Fahrzeug bekommen, weil wir vielleicht ganz knapp aus den Bedingungen dafür rausfallen - weiss jemand von euch, wie es da mit Wandlung bei Wohnmobilen genau aussieht?
Grüsse aus dem Schwarzwald
gartenschläfer

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arthur
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#5 Beitrag von arthur » 18. Feb 2008, 10:26

Garantiebeginn bei Fiat ist immer ab Zulassung bei der Kfz-Zulassungstelle.Haben unser Fahrzeug(Mc Louis)am 04,08,2006 mit gelben Nummernschildern(Wochenzulassung)abgeholt.Am 08.08,2006 bei der Zulassungsstelle angemeldet.Ab da wurde die Garantie bei Fiat im Computer registriert.Den Garantiebeginn kann jeder Fiat-Händler über Fiat-Computer abrufen(einsehen).Musten nach Zulassung eine Meldekarte nach Fiat schicken wegen Garantiebeginn.Bei Händlerzulassung sollte das der Händler über seine Zulassungsnummer (Gewerbenummer) direkt bei Fiat das Zulassungsdatum eingeben können.Fazit: Mein Fahrgestell wurde zum Aufbauhersteller zwar am 16,03,2006 geliefert und so im Fiat-Computer eingetragen; da das Fahrzeug an diesem Tag das Werk verlassen hatte.Aber es wird dann für den Garantiebeginn ab Zulassung geändert.Garantiebeginn also immer ab Zulassung beim Endkunden. ;-) gruß::Arthur ;-)

Ehemaliges Mitglied

#6 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 18. Feb 2008, 19:52

moin,

sehr oft stehen die Fahrgestelle ja auch monatelang auf Halde, bis dann der Aufbau erfolgt, weil der Kunde ( Womohersteller ) aufgrund der grösseren Abnahme der Fahrgestelle, (oft auch EuroFahrgestelle mit dem Minimum der Voraussetzungen, die im Ausland günstiger sind, und den EU Vorschriften, aber nicht den Deutschen Erwartungen oder Austattungsvarianten entsprechen ) besondere Konditionen bekommt..
such is life.
Günstig ist nicht immer billiger, und man bekommt immer was man auch bezahlt.

ami

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