Saisonkennzeichen

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Womotraum
Senior Member
Beiträge: 2687
Registriert: 8. Mai 2009, 21:45
Wohnort: Troisdorf

Saisonkennzeichen

#1 Beitrag von Womotraum » 1. Nov 2011, 15:00

Hallo,
wir haben unser Womo bisher das ganze Jahr angemeldet und wollen jetzt, da wir keine Wintercamper sind, umstellen auf Saisonkennzeichen.

Das Womo steht jetzt bis zum nächsten Frühjahr in einer abgeschlossenen Halle, und dort sagte jemand das das Fahrzeug außerhalb der Saison nicht versichert sei. :shock:

Das kann doch nicht sein, oder?

O.K., wenn ich mit dem Womo rumfahre und einen Unfall habe, dass die Versicherung dann nicht zahlt, leuchtet ein. Aber es muss doch einen Versicherungsschutz geben, wenn z.B. die Halle abbrennt oder eingebrochen wird oder jemand anderer, der auch in die Halle fährt, mein Womo beschädigt.

Bitte klärt mich doch mal auf.
Liebe Grüße
Petra


Es ist nicht zwingend notwendig mich zu verstehen, man muss mich nur aushalten können

Benutzeravatar
Volker LDK
Member
Beiträge: 291
Registriert: 9. Jan 2010, 16:28
Wohnort: Eschenburg

#2 Beitrag von Volker LDK » 1. Nov 2011, 16:51

Hallo Petra,

grundsätzlich besteht bei einer Saisonzulassung ausserhalb des Zulassungszeitraumes eine Ruheversicherung, d.h. das Fahrzeug ist in der Kasko, sofern abgeschlossen, versichert.
Sollte es sich hier um einen gewerblichen Vermieter bei der Halle handeln, kann bei einem Schaden jedoch eine andere Regelung greifen. Eine Anfrage bei deiner Versicherung sollte dir hier schnell Klarheit bringen.

Gruß
Volker

Benutzeravatar
Momentensammler
Junior Member
Beiträge: 38
Registriert: 28. Okt 2011, 17:50
Wohnort: Ourrewold

#3 Beitrag von Momentensammler » 1. Nov 2011, 16:54

Hallo Petra,

also wenn jemand anderes euer WoMo beschädigt, wie auch immer, haftet er nach dem Verursacherprinzip für den Schaden (Haftpflichtschaden). Muß ja nicht unbedingt beim rumfahren passiert sein. Man kann ja z.B. auch eine Leiter beim tragen durch ein Fenster bohren. Der Schaden und der Schädiger müssen aber nachweisbar sein, ist beim Schädiger ja nicht immer der Fall.

Falls die Halle abbrennt, trägt diesen Schaden zunächst die Gebäudebrandversicherung, inwieweit hier Inventar mitversichert ist, vorallem wenn die Halle gewerblich genutzt, vermietet wird, weiß nur der Vermieter. Also würde ich dort nachfragen. Bei Einbruch Diebstahl verhält es sich ähnlich, hat der Vermieter ein Versicherung ist fraglich welches Risiko er versichert hat, als auch hier fragen.

Die eigene Fahrzeugversicherung dahingehend überprüfen welche Risiken ausserhalb der Zeit des "in Verkehr bringens" versichert sind. Vollkasko ist da imho uninteressant ihr Fahrt ja nicht, Teilkasko ist aber wichtig (Diebstahl), eventuell vorhandene Inventarversicherung ebenfalls. Falls Deckung besteht, Frage wie hoch und unter welchen Vorraussetzungen. Diese Fragen würde ich meiner Versicherung schriftlich stellen und auf schriftliche Beantwortung bestehen. Getreu dem Motto wer schreibt der bleibt.

Ach und nochwas,: Dies ist keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine eigene Meinung wieder.

Stefan
erst auf dem Heimweg wird´s hell

ydna
Ex-Member
Beiträge: 1056
Registriert: 13. Jul 2010, 06:05

#4 Beitrag von ydna » 1. Nov 2011, 17:16

Also bei unserer Versicherung ist eine "Ruheversicherung" mit drin (oder wie so etwas tatsächlich heißt).

Das heißt: Das Fahrzeug ist versichert gegen alle Schäden, die auftreten könnten, außer die, die durch die Bewegung des Fahrzeuges auf öffentlichem Gelände (sprich Straßen) entstehen.

Dies ist auch wichtig, da Diebstahl versichert sein muss. Das Fahrzeug könnte durch einen Defekt in der Elektrik (z.B. Batterie defekt) brennen (zwar unwahrscheinlich, aber theoretisch möglich) - dies ist dann auch versichert. Also welche Gefahren auch immer von dem stillgelegtem Fahrzeug ausgehen kann, müssen versichert sein. Dies sagt Dir Deine Versicherung.

Benutzeravatar
Womotraum
Senior Member
Beiträge: 2687
Registriert: 8. Mai 2009, 21:45
Wohnort: Troisdorf

#5 Beitrag von Womotraum » 1. Nov 2011, 19:42

Ein herzliches Danke an alle,

ich werde also morgen mal bei meiner Versicherung nachfragen.
Liebe Grüße
Petra


Es ist nicht zwingend notwendig mich zu verstehen, man muss mich nur aushalten können

Benutzeravatar
Breckman
Senior Member
Beiträge: 4111
Registriert: 4. Aug 2008, 19:58
Wohnort: Breckerfeld

#6 Beitrag von Breckman » 2. Nov 2011, 21:31

Momentensammler hat geschrieben:Falls die Halle abbrennt, trägt diesen Schaden zunächst die Gebäudebrandversicherung, inwieweit hier Inventar mitversichert ist, vorallem wenn die Halle gewerblich genutzt, vermietet wird, weiß nur der Vermieter. Also würde ich dort nachfragen. Bei Einbruch Diebstahl verhält es sich ähnlich, hat der Vermieter ein Versicherung ist fraglich welches Risiko er versichert hat, als auch hier fragen.Stefan
Ich habe da was in der Erinnerung:
Wenn es z.B. ein Stall beim Bauern ist, was nicht unbeliebt sein soll, heißt es auf jeden Fall mal nachfragen und es sich schriftlich bestätigen lassen.
Du weist nämlich im Regelfall nicht, wie hoch und wofür der Stall / Hallenbetreiber versichert ist. :wink:

Ich habe von Bauern gehört, dessen Stall abgefackelt ist und danach kam heraus, dass in dem Stall Oldtimer untergestellt waren.
Es handelte sich um eine Fall der Unterversicherung und wurde problematisch...
Viele Grüße vom Rande des Sauerlands
Lars

Live free and discover the world. A new experience.

ydna
Ex-Member
Beiträge: 1056
Registriert: 13. Jul 2010, 06:05

#7 Beitrag von ydna » 3. Nov 2011, 05:44

Breckman hat geschrieben:
Momentensammler hat geschrieben:Falls die Halle abbrennt, trägt diesen Schaden zunächst die Gebäudebrandversicherung, inwieweit hier Inventar mitversichert ist, vorallem wenn die Halle gewerblich genutzt, vermietet wird, weiß nur der Vermieter. Also würde ich dort nachfragen. Bei Einbruch Diebstahl verhält es sich ähnlich, hat der Vermieter ein Versicherung ist fraglich welches Risiko er versichert hat, als auch hier fragen.Stefan
Ich habe da was in der Erinnerung:
Wenn es z.B. ein Stall beim Bauern ist, was nicht unbeliebt sein soll, heißt es auf jeden Fall mal nachfragen und es sich schriftlich bestätigen lassen.
Du weist nämlich im Regelfall nicht, wie hoch und wofür der Stall / Hallenbetreiber versichert ist. :wink:

Ich habe von Bauern gehört, dessen Stall abgefackelt ist und danach kam heraus, dass in dem Stall Oldtimer untergestellt waren.
Es handelte sich um eine Fall der Unterversicherung und wurde problematisch...
Wohl richtig.

Das mit dem Stall oder der Scheune geht noch weiter. Wenn dort Heu (oder ähnliches) gelagert ist, sogar in der Nähe, wird von der Womo-Versicherung wegen der Brandlast kein Schutz übernommen.

Auch da mal nachfragen.

Benutzeravatar
Womotraum
Senior Member
Beiträge: 2687
Registriert: 8. Mai 2009, 21:45
Wohnort: Troisdorf

#8 Beitrag von Womotraum » 3. Nov 2011, 18:40

Also ich habe mit meiner Versicherung telefoniert und die meinten mein Fahrzeug wäre versichert, ich dürfte es nur nicht fahren. So hatte ich mir das eigentlich auch gedacht. Was schriftliches habe ich allerdings nicht.

Die Halle in der das Womo untersteht wird nur für das eine oder andere landwirtschaftliche Gerät genutzt (zum Unterstellen).
Ansonsten stehen dort nur noch andere Fahrzeuge also Womos, es wird kein Heu gelagert.

Der Landwirt hat mir gesagt dass der Inhalt der Halle mit 200.000 € versichert ist. Ich weiß, das ist nicht wirklich hoch, aber ich hoffe dass alles gut geht. Ich will ja nichts heraufbeschwören :wink:
Liebe Grüße
Petra


Es ist nicht zwingend notwendig mich zu verstehen, man muss mich nur aushalten können

Benutzeravatar
Momentensammler
Junior Member
Beiträge: 38
Registriert: 28. Okt 2011, 17:50
Wohnort: Ourrewold

#9 Beitrag von Momentensammler » 3. Nov 2011, 19:02

Womotraum hat geschrieben: Der Landwirt hat mir gesagt dass der Inhalt der Halle mit 200.000 € versichert ist.
Naja aber 200TEuro sind mit 3-4 neuwertigen Womo´s schnell erreicht. :roll:

Wieso nicht schriftlich, im Zweifelsfall einfach das Telefongespräch protokollieren und dann das Protokoll an die Versicherung schicken mit der Aufforderung den Erhalt zu bestätigen (schriftlich).

Stefan
erst auf dem Heimweg wird´s hell

Benutzeravatar
Dakota
Gründungsmitglied
Beiträge: 7663
Registriert: 2. Jul 2006, 12:44
Wohnort: hessische Bergstrasse

#10 Beitrag von Dakota » 7. Nov 2011, 18:55

Momentensammler hat geschrieben:
Womotraum hat geschrieben: Der Landwirt hat mir gesagt dass der Inhalt der Halle mit 200.000 € versichert ist.
Naja aber 200TEuro sind mit 3-4 neuwertigen Womo´s schnell erreicht. :roll:

Wieso nicht schriftlich, im Zweifelsfall einfach das Telefongespräch protokollieren und dann das Protokoll an die Versicherung schicken mit der Aufforderung den Erhalt zu bestätigen (schriftlich).

Stefan
Wie hoch der Betreiber der Halle den Inhalt versichert hat ist m.E. zunächst (für dich) uninteressant. Bei Feuerschaden würde ja die TK-Versicherung zahlen, das hast du mit Sicherheit auch schriftlich -> in den AGB die du mit Vertragsabschluss erhalten hast :wink:
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

Benutzeravatar
Womotraum
Senior Member
Beiträge: 2687
Registriert: 8. Mai 2009, 21:45
Wohnort: Troisdorf

#11 Beitrag von Womotraum » 7. Nov 2011, 19:14

Ich bin so naiv zu glauben, was die mir am Telefon erzählten.

Und dort sagte mir ein Mitarbeiter, dass mein Fahrzeug gegen Schäden wie Feuer u.ä. mit der Teilkasko versichert wäre, ich dürfe halt nur nicht fahren.
Liebe Grüße
Petra


Es ist nicht zwingend notwendig mich zu verstehen, man muss mich nur aushalten können

Antworten