Berlin Umweltzone

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oldpitter
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#16 Beitrag von oldpitter » 18. Jan 2010, 15:31

:salute: dann ist ja alles gut gegangen.... :thumbup:

...und wir verfallen schon in die tiefsten juristischen Spitzfindigkeiten... :laughing4:
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

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w.w.w
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#17 Beitrag von w.w.w » 18. Jan 2010, 17:59

Hallo Peter,
das stimmt, es ist nochmal gut gegangen. Aber ist ja doch ein hoch spannendes Thema und Hannover hin oder her, mit den Umweltzonen werden wir wohl leben müssen. Es sei denn, Brüssel kippt diese, meiner Kenntnis nach wohl rein nationale Chose, irgendwann.

Das gehört jetzt zwar nicht hierher, aber dennoch: Wir werden sicher irgendwann einen Partikelfilter einbauen lassen, um von gelb auf grün zu kommen. Aber den Zeitpunkt versuche ich soweit wie möglich nach hinten raus zu zögern, da ich momentan doch ein wenig den Eindruck habe, als ob die vorhandenen Systeme noch nicht so ganz ausgereift sind.

Mit umweltzonenunbotmäßigen Grüßen


wolf

barnimer
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#18 Beitrag von barnimer » 18. Jan 2010, 18:24

Ein guter Tipp für alle Berlin-Besucher, die keine grüne Plakette haben.
Es gibt einen wirklich schönen Stellplatz in Berlin Köpenick außerhalb der Umweltzone und 5 Minuten per pedes zur S-Bahn, mit der man dann in 25 Minuten am Alexanderplatz ist.
Und der Stadtbezirk Köpenick ist der grünste und wasserreichste in Berlin mit der schönen Köpenicker Altstadt (Hauptmann-Rathaus).

Grüße aus dem Barnim von den langjährigen Köpenickern

Ursula und Wolfgang

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#19 Beitrag von Bunker » 18. Jan 2010, 23:18

Balgieaner hat geschrieben:Hallo Oldpitter,
mit Hannover habe ich hier schon geschrieben unter Änderung Umweltzone Hannover.
In den Tageszeitungen vom Wochenende gab es viel Aufregung deswegen,
der Bürgermeister will in kürze die gelben Plakette wieder auf die Schilder kleben lassen. Auf Bußgelder wird bis auf weiteres verzichtet und evtl angefallende für geleb Plakette seit dem 01.01.2010 sollen zurück gezahlt werden. Auch soll das Geld für die Sondergenehmigung zum einfahren mit der gelben Plakette bis Ende 2011 wieder zurück gezahlt werden.
Da kommt man sich ganz schön verar.... vor.
Ich finde nicht..., es ist doch eigentlich lobenswert, wenn die Politik -wenigstens ansatzweise- erkennt, dass sie den Bogen überspannt hat. Eine falsche Entscheidung [-X wird wird ja nicht "richtiger", nur weil man darauf beharrt..., und wenn das einer erkennt =D>
LG
Hartmut

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hans
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#20 Beitrag von hans » 19. Jan 2010, 22:53

oldpitter hat geschrieben:Möglichkeit 1: Du hast dich in der Jahreszahl verschrieben und meinst 05.01.2010

Nachtrag: das erste Bundesgesetzblatt 2010 ist vom 13,01.2010 und beinhaltet KEINE Änderung des Bußgeldkatalog in dieser Sache

Dann ist das eine Änderung, die ich in der Tat noch nicht zur Kenntnis genommen habe.

Möglichkeit 2: Du meinst den bestehenden Bußgeldkatalog von 2009

Der lässt nicht zu, dass im Falle des Plakettenverstoßes der Halter belangt wird. Nur der Fahrer kann mit Bußgeld belangt werden.

Die Stadt Bremen hatte zum Beispiel "Knöllchen" an geparkte Fz (ohne entspr Plaketten) in Umweltzonen gesteckt und diese auch eingetrieben - mit allen Mitteln.
Erst nachdem ein Rechtsanwalt gedroht hatte, dass er die Stadt wegen BETRUGES anzeigen werde, wenn sie nicht SCHRIFTLICH einlenken würde und erklären würde, dass sie auf diese RECHTSWIDRIGE Praxis verzichten werde, lenkte die Stadt entsprechend ein.

So haben auch die Amtsgerichte in Bremen und Frankfurt entschieden. Dies mit der Begründung, dass § 25a StVG entgegen anderer Gerichtsentscheidungen nicht bei Plakettenverstößen angewendet werden kann. § 25a sieht lediglich für Park- und Halteverstöße eine Kostentragungspflicht des Halters vor, wenn die Behörde den verantwortlichen Fahrer nicht ausfindig machen kann.

Es muss also der Fahrer erwischt werden. Daher auch der umständlichere Weg, Blitzerfotos auszuwerten.

siehe hierzu vom 05.01.2010:
klick
oldpitter hat geschrieben:Ich habe mal die bestehenden Regelungen/Änderungen recherchiert:

Regelung bis zum 31.01.2009: Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.
§§ § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1"

Regelung ab dem 01.02.2009: Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1

Die "Fachmeinungen" hierzu:

Klick

und

klick

und

klick

Anders lautende habe ich nicht gefunden.
Solltest du andere Fachquellen oder Auslegung von Fachanwälten haben, lasse es uns wissen....
denn wie du schon sagst:
hans hat geschrieben: Jeder kann eben nicht immer alles wissen.....
(at ) Oldpitter

Trotz deiner o. a. sehr umfangreichen Google-Recherchen, welche meine in nur einem Satz getroffene Aussage in Frage stellen sollten, befindest du dich weiter im Irrtum. Daran ändert auch der vorschnelle, sicher gut gemeinte Beifall von Co-Moderator Prauers nichts, da er wohl eher noch etwas wenig mit dieser Materie vertraut ist.

Deine ursprüngliche Aussage lautete sinngemäß, dass man innerhalb einer Umweltzone durchaus ohne die vorgeschriebene Plakette parken darf, ohne dafür in Folge belangt werden zu können.
Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht ist kein Verstoß gegen Bestimmungen des ruhenden Verkehrs.
Du musst als Fahrer "auf frischer Tat" ertappt werden.
Alles andere kann dir egal sein, weil in diesem Fall der Halter außen vor bleibt.
Untermauert hast Du dies durch 3 zitierte Fachmeinungen und die beiden Urteile der Amtsgerichte Bremen und Frankfurt.

Fakt ist jedoch, dass die gesetzliche Grundlage in Form des aktuell gültigen Bußgeldkataloges (Anlage zu § 1 Abs. 1 - Bußgeldkennzahl 141621 - Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen - Zeichen 270.1, 270.2 - am Verkehr teilgenommen § 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat Regelsatz in Euro 40 EUR - Punkte: 1) vom 01.02.2009 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 08.01.2009, nach wie vor gültig ist.

Du interpetierst juristisch falsch, dass durch deine zitierten Fachmeinungen und die beiden Amtsgerichtsurteile diese Regelungen außer Kraft gesetzt würden.
Dies ist aber mit Nichten der Fall, da dies weder durch Fachmeinungen und auch nicht durch erstinstanzliche Amtsgerichtsurteile geschehen kann, sondern ausschließlich durch eine neue gesetzliche Regelung durch den Gesetzgeber selbst, was bis dato nachweislich nicht der Fall ist.

Alleine der Umstand, dass durch die entstandene Rechtsunsicherheit viele Städte dazu übergegangen sind, bei Einsprüchen gegen erfolgte Bußgeldbescheide diese u. U. wieder zückzunehmen rechtfertigt nicht deine Aussage, dass man unbehelligt in den Verbotszonen parken kann, denn viele Städte, allen voran Frankfurt fertigen auf der bestehenden gesetzlichen Grundlage nach wie vor Bußgeldbescheide für den ruhenden Verkehr ohne gültige Plakette aus.

Es wird ewartet, dass jetzt Komunen bei Einsprüchen Entscheidungen in einer höheren Instanz herbeiführen lassen, bis es irgendwann einmal zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommt und die bestehende Rechtsunsicherheit i. F. beseitigt wird, oder dass der Gesetzgeber vorher selbst tätig wird.

Solltest Du noch einmal tiefer als nur bei Google zu diesem Thema recherchieren wollen, wirst du auch erfahren, dass mehrere Kommunen inzwischen zum Teil sehr erfolgreich Halter in Haftung nehmen nach § 25 a StVG (Wertung als Parkverstoß durch Interpretation der Verbotsnorm der Zeichen 270.1 und 270.2), wenn der Fahrer nicht nach der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Monaten ermittelt werden konnte. Hierbei kommt es zwar letztendlich i. R. auch zur Einstellung des Verfahrens, in diesem Fall werden aber, leider rechtmäßig, die vollen Verfahrenskosten dem Halter auferlegt. lediglich der "Flensburger Punkt" kommt nicht zum Tragen.

Also glaube mir, der bessere Rat ist es, auch das Parken in Umweltzonen ohne vorgeschriebene Plakette besser zu unterlassen, um sich ggf. viel Ärger vom Leib zu halten !

Darum hatte Hans geschrieben:
"Man kann nicht immer alles wissen !"
:icon_smile:
Grüße H (at ) N S ‹(•¿•)› D E R * M O B I L E * S C H W A B E

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#21 Beitrag von oldpitter » 20. Jan 2010, 18:13

Hans, du bist ein zäher Hund :daumen

Wir reden von einem Tatbestand, der von: Kraftfahrzeug GEFÜHRT
geändert wurde in: Mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr TEILGENOMMEN.

Ich bin KEIN Jurist. Die für Verkehrsrecht zuständigen Fachjuristen sagen aber: Es ist kein Verstoß gegen die Bestimmungen des ruhenden Verkehrs.
Ich habe auch kein Urteil gefällt, das waren die zuständigen Gerichte, die ihre Urteile auch mit ruhendem Verkehr begründet haben,

Deshalb wirst du auch als Halter "verknackt", wenn DEIN Auto falsch geparkt wurde und der Fahrer nicht zu ermitteln ist.
Das ist beim Plakettenverstoß IM RUHENDEN Verkehr anders, wie du auch erkannt hast:
hans hat geschrieben:Hierbei kommt es zwar letztendlich i. R. auch zur Einstellung des Verfahrens, in diesem Fall werden aber, leider rechtmäßig, die vollen Verfahrenskosten dem Halter auferlegt. lediglich der "Flensburger Punkt" kommt nicht zum Tragen.

Also glaube mir, der bessere Rat ist es, auch das Parken in Umweltzonen ohne vorgeschriebene Plakette besser zu unterlassen, um sich ggf. viel Ärger vom Leib zu halten !
Die Gebühr für die "vollen Verfahrenskosten" sind übrigens in dem Fall 25 €

Dass ich einen Verstoß gegen Bestimmungen getätigt haben muss, ist wohl jedem klar, wenn ein Fz ohne Plakette da geparkt ist.
Daher ist der bessere Rat, nicht nur das Parken da zu unterlassen, sondern erst nicht da rein zu fahren..... [-X

Die Ernsthaftigkeit MEINES Ratschlages ist durch die Formulierung eigentlich sehr deutlich (zumindest für den angeschriebenen):

Bleibe einfach vom WoMo fern :mrgreen:
Danach kamen die zusammengefassten Begründungen der einschlägigen Gerichtsurteile.....

Bis zu einer juristisch befriedigenden Lösung werden wohl noch einige Tage vergehen.
Bis dahin wird sich an den Stammtischen verbal noch heftig geprügelt, wegen der unterschiedlichen Meinungen.
Ich habe MEINE Meinung hier nicht vertreten, nur die Aussage von Fachjuristen und den jüngeren Gerichtsurteilen.
....und bin nach wie vor auch interessiert an anders lautenden Fachinformationen - nur nicht, wenn nur der "Stammtisch" als Quelle dahinter steht.

Ich interprtiere NICHT, dass diese Bestimmungen des Bußgeldkataloges außer Kraft gesetzt wurden!!!!
Sonst gäbe es doch keine Umweltzonen mehr.....

Übrigens, der § 25a StVG beginnt mit: Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs nicht vor Eintritt der Verjährung.....
Nach der Verjährung sind ALLE außen vor....

Alle Bestimmungen eines Halt- oder Parkverstoßes findest du im § 12 StVO mit ALLEN entspr. VerkZ - jedes andere Abstellen von Fz ist KEIN Halt- oder Parkverstoß!!!!
DAHER müssen diese "Verfahren" gegen den Halter wieder aufgehoben werden.

"(Wertung als Parkverstoß durch Interpretation der Verbotsnorm der Zeichen 270.1 und 270.2)"
Das ist der Fromme Wunsch eines NICHT-Juristen (in einer Verwaltung?)
Vergleichbar der "hilflosen Anschuldigung":
Sie haben verkehrsbehindernd geparkt.
Fast jedes Parken ist mehr oder weniger verkehrsbehindernd. Das muss aber in Kauf genommen werden und kann nie und nimmer mit Sanktionen belegt werden - es sei denn, ein Verstoß nach § 12 StVO liegt vor. DANN und nur dann können wegen Halten/Parken Sanktionen verhängt werden.
Dies nur mal als Beispiel, wie schwierig die Randbedingungen für den Laien werden und wie wenig "Interpretationsmöglichkeiten" wirklich gegeben sind.
LG Peter

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#22 Beitrag von hans » 23. Jan 2010, 05:00

oldpitter hat geschrieben:Hans, du bist ein zäher Hund :daumen
(at ) oldpitter

D`accord, da will ich Dir doch keinesfalls widersprechen ! :icon_smile:


Was deine letzten umfangreichen Ausführungen anbelangt ist ja somit wenigstens im Forum wieder einigermaßen Rechtssicherheit geschaffen, du hättest dich aber gerne auch wie folgt wesentlich kürzer fassen können !

Streiche mein erstes Zitat:
oldpitter hat geschrieben:Bleibe einfach vom WoMo fern :mrgreen:
Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht ist kein Verstoß gegen Bestimmungen des ruhenden Verkehrs.
Du musst als Fahrer "auf frischer Tat" ertappt werden.
Alles andere kann dir egal sein, weil in diesem Fall der Halter außen vor bleibt.
Setze mein späteres Zitat:
oldpitter hat geschrieben:Die Ernsthaftigkeit MEINES Ratschlages ist durch die Formulierung eigentlich sehr deutlich ... !
Dass ich einen Verstoß gegen Bestimmungen getätigt haben muss, ist wohl jedem klar, wenn ein Fz ohne Plakette da geparkt ist.
Daher ist der bessere Rat, nicht nur das Parken da zu unterlassen, sondern erst nicht da rein zu fahren ... !
Denn alleine schon der zeitliche Aufwand des "Widerspruches" gegen einen ergangenen Bußgeldbescheid, wenn auch erfolgreich, ist sehr ärgerlich, ganz abgesehen vom ungünstigsten Fall von ggf. 25 € Verfahrenskosten wie es die Stadt Frankfurt und Stuttgart derzeit durchexerzieren !

Es ist allerdings traurig, das der Gesetzgeber nicht längst reagiert und die Unzulänglichkeiten in seiner Gesetzgebung korrigiert hat, um für den Bürger wieder Rechtssicherheit zu schaffen, aber in Berlin hat man derzeit wohl ganz andere Sorgen ! :pain10:


Deswegen wohl auch Deine abschließende Aussage:
oldpitter hat geschrieben: Bis zu einer juristisch befriedigenden Lösung werden wohl noch einige Tage vergehen.
Grüße H (at ) N S ‹(•¿•)› D E R * M O B I L E * S C H W A B E

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#23 Beitrag von runo » 24. Jan 2010, 11:50

Ich bewundere Euch, wie Ihr weiterhin versucht, euch gegen die Berliner
Schildbürgergesetze zu stemmen. Zuerst hatte ich ja auch die Hoffnung,
daß bei den Gesetzgebern endlich Vernunft einkehrt. Die Womo- Freunde haben aber leider keine Lobby. Erst die Steuerpolitik, dann die Zonen #-o !!!
Aber die neue Einnahmequelle für die Kommunen wird mit Sicherheit nicht abgeschafft. Mein Fazit: Womo (rot) nach Holland verkauft, solange noch ein
gescheiter Preis erzielt werden konnte und dann Rückkehr zum Gespann.
Hab einfach keine Lust mehr auf diese Sch..... :wallb: Seitdem sehe ich die ganze Sache entspannt.
Ich will mir auch nicht die Freude am Campingurlaub von unserer
"Legislative" verderben lassen.


:wave: Gruß und nicht ärgern Runo

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