Nach einem Unfall meldet ein Autofahrer seiner KFZ-Versicherung den Schaden. Im Fragebogen vergisst er, auf einen Unfall aus jüngster Zeit hinzuweisen, der bereits abgewickelt ist. Er bekommt trotzdem Schadensersatz. Urteil: Die Versicherung kannte den Schaden, die Angabe ist nicht nötig.
BGH, AZ.: IV ZR 239/03-1/05
Versicherung zahlt trotz Falschangabe
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