Das kosten Verkehrssünden im Ausland

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Dakota
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Das kosten Verkehrssünden im Ausland

#1 Beitrag von Dakota » 18. Mär 2008, 21:14

Autofahrer, die ins Ausland reisen, sollten sich vorher über die dort bestehenden Verkehrsvorschriften informieren. Auch ausländische Behörden kassieren bei Vergehen im Straßenverkehr mitunter kräftig ab. Die aktuelle ADAC-Bußgeldliste zeigt, dass die Strafen für bestimmte Verstöße in einigen Ländern teils deutlich höher sind als in Deutschland.

Griechenland wesentlich verteuert
Im Vergleich zu 2007 fällt besonders die drastische Erhöhung der Bußgelder in Griechenland auf. Dazu verdoppelt sich eine Strafgebühr, falls sie nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird. Ein Rotlicht- oder Überholverstoß kostet bis zum Ablauf der Frist 350 Euro, danach 700 Euro. Auch Vergehen im Zusammenhang mit Alkohol werden in einigen europäischen Ländern härter geahndet. So droht Autofahrern in Spanien laut ADAC bei schweren Verkehrsverstößen wie dem Fahren mit 60 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit oder einer Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von mindestens 1,2 Promille jetzt eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten. Italien hat mit einer Notverordnung auf die dramatische Zunahme der alkoholbedingten Verkehrsunfälle im Sommer 2007 reagiert: Neben verschärften Sanktionen gibt es dort verstärkt Verkehrskontrollen. In Luxemburg wurde die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 heruntergesetzt

Achtung in Skandinavien
Noch immer ist in den meisten europäischen Ländern Alkohol am Steuer das schwerste Vergehen und wird entsprechend hart bestraft. Wie in den letzten Jahren sind die skandinavischen Nationen dabei Spitzenreiter: In Finnland liegt das Bußgeld bei 15 Tagessätzen (abhängig vom Monatsverdienst) und mehr, in Dänemark zahlt der Verkehrssünder bis zu einem Monatsverdienst. Schweden verlangt ab 0,2 Promille BAK mindestens 30 Tagessätze. Norwegen wiederum berechnet die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 395 Euro), Rotlicht- und Überholverstoß (660 Euro) und Parkvergehen (90 Euro).

Was muss gezahlt werden?
Der ADAC weist darauf hin, dass derzeit nur österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden können. Geldbußen aus anderen EU-Ländern können voraussichtlich erst ab 2009 in Deutschland eingefordert werden; bis dahin muss aber jederzeit dort, wo der Verstoß stattgefunden hat, mit Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden.

Quelle: ADAC
Gruß Klaus

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Fotobernd
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Bußgeld aus der Schweiz

#2 Beitrag von Fotobernd » 24. Apr 2013, 14:53

Der Tröd ist ja schon etwas älter, aber aktueller denn je.
Für diejenigen, die dieses Jahr (2013) einen Tripp nach oder durch die Schweiz planen, hier eine kleine Erinnerung, dass in anderen Ländern bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung ganz andere Bußgelder verlangt werden, als in unserem Buttermilchstaat.
Viel schneller als erwartet ist die Rechnung für unser Blitzfoto im San Bernandino-Tunnel bei uns zuhause eingetroffen. Nur 12 Tage nachdem wir abgelichtet wurden, lag der Bußgeldbescheid der Kantonspolizei Graubünden in unserem Briefkasten.

Für eine ahndungsfähige Geschwindigkeitsüberschreitung von 13 Km/h dürfen wir 160 Schweizer Franken = 133,33 € überweisen…
Bild
Carpe diem

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