Die Asfinag weitet die Bemautung für Neuzulassungen mit 3,5 To zul. GG ab 01.12.2023 aus
Achtung bei Ablastungen auf 3,5 to, wenn das Fahrzeug ein höheres zul. Gesamtgewicht hat.
In Zukunft gilt die Mautschwelle auch für auf abgelastete Fahrzeuge/Wohnmobile.
Asfinag
Auszug aus dem Gesetzestext:
Ab 1. Dezember 2023 wird vom bisher üblichen höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) umgestellt. Bezog sich die für die Mautpflicht maßgebliche Gewichtsgrenze bisher stets auf das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzG), entscheidet künftig die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) darüber, ob ein Fahrzeug der Vignettenpflicht bzw. Streckenmaut (bis 3,5 Tonnen tzGm) oder der GO-Maut-Pflicht (mehr als 3,5 Tonnen tzGm) unterliegt. Somit ist diese Information speziell auch für Wohnmobile wichtig, wenn es darum geht, ob eine Vignette oder eine GO-Box zur Entrichtung der Maut notwendig ist.
Der ASFINAG-Tipp "Übergangsfrist"
Wenn ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und das höchste zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG).
PS: .....sie bekommen ihr Geld


Uns betrift das mit 5,8 to nicht, wir haben schon die GO-Maut.Box-