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Dakota
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#1
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von Dakota » 22. Jan 2022, 17:05
Moin,
bis zum Juli diesen Jahres (2022) muss die Bundesregierung die europäischen Vorgaben in nationales Recht umsetzen, die in der sogenannten EU-Warenkauf-Richtlinie (WKRL) geregelt sind. Vor allem wird dadurch der Verbraucherschutz erweitert.
Besonderen Augenmerk verdient die Verlängerung der Beweislastumkehr bei Produktmängeln von bisher sechs Monaten auf 12 Monate ab Gefahrenübergang, in der Regel die Übergabe der Ware.
Das betrifft alle Waren die ein gewerblicher Verkäufer veräußert - auch KFZ / Womos.
Zur Info

Gruß Klaus
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SvenG
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#2
Beitrag
von SvenG » 23. Jan 2022, 12:25
Moin Klaus,
ab wann zählt diese Beweislastumkehr? Ab Gesetzesänderung, ab 01.01.2022 oder ab dem Zeitpunkt der EU Richtlinie?
Weißt du genaueres? Ich finde im www nix

Sven
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Dakota
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#3
Beitrag
von Dakota » 23. Jan 2022, 16:19
Moin Sven,
da kann ich nur raten

Meine Rechtsauffassung würde sagen: ab dem Zeitpunkt der Umsetzung und Veröffentlichung in Deutschland zählt das für Kaufverträge.
Ich hoffe dass Privatverkäufer auch weiterhin die Möglichkeit des Ausschlusses der Haftung haben.


Gruß Klaus
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Boldorf2
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#4
Beitrag
von Boldorf2 » 23. Jan 2022, 17:23
Dakota hat geschrieben: ↑23. Jan 2022, 16:19
Ich hoffe dass Privatverkäufer auch weiterhin die Möglichkeit des Ausschlusses der Haftung haben.

Sonst wäre ein großer im Internet aber sowas von fertig!!!