Gasprüfung

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Meerblick
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Gasprüfung

#1 Beitrag von Meerblick » 2. Mai 2010, 20:38

Hallo zusammen,

das Thema verrät meine Frage...

wer darf eine Gasprüfung durchführen bzw. eine Gasanlage abnehmen :?:
Selbstverständlich habe ich erst einmal gegurgelt, und die Antworten, respektive der
Durchführung des Procederes, sind teilweise haarsträubend.

Das Arbeitsblatt G 607 ist mir, als gelerntem Gas/Wassermeister bekannt.
Wie man dies, rechtssicher, auf ein z.B. Wohnmobil überträgt, allerdings nicht.

Offensichtlich ist ein X-beliebiger Mitarbeiter nach Ableistung einiger "Lernstunden" in der Lage,
eine hochbrisante Anlage, abzunehmen. Woher bekommt selbiger dann noch die Plakette
und das Prüfbuch :?:


Würde das bedeuten, dass ich mich als GW-Meister von einem (hoffentlich) GW-Meister
noch prüfen lassen müsste...?

-------

nachdenkliche Grüsse, Michael

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Dakota
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#2 Beitrag von Dakota » 2. Mai 2010, 21:02

Moin,

also unsere Werkstattleute waren 7 Tage auf Lehrgang, wohl über den Caravanverband. Nach bestandener Prüfung hat jeder eine eigene Prüf-Nummer erhalten, diese muss mit angegeben werden (im gelben Prüfbuch, bei Abnahme). Die Plaketten & gelben Hefte werden über den Verband bestellt & bezahlt. Vielleicht bietet auch der TÜV oder ähnliche "Vereine" Lehrgänge an ?
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

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#3 Beitrag von Dakota » 2. Mai 2010, 21:10

Gerade mal Tante google befragt, gibt es auch als 1-Tageslehrgang :shock:

Frage mich was da vermittelt wird, zumal keine Vorbildung im Bereich "Gase" vorausgesetzt wird :roll:


www.tak.de/seminar.aspx?nr=22&art=1&id=12
Gruß Klaus

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Meerblick
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#4 Beitrag von Meerblick » 3. Mai 2010, 18:46

Hallo Klaus,

danke erstmal. Ich habe heute den DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas) angemailt.
Nachdem ich im Internet einen unklaren Haufen Mist gelesen habe, erhielt ich prompt ein Fax
mit den Modalitäten:

Der Lehrgang (Teilnahmezertifikat!) in z.B Bad Vibel ist für u.a. KFZ-Leute obligatorisch.

Einzige Ausnahme: Für Gas-Wasser-Meister entfällt das Teilnahmezertifikat vom ZKF.

Hätte mich auch gewundert. Immerhin habe ich für meine Meisterprüfung die TRGI und die TRF
quasi auswendig lernen müssen. In der neuen DIN-EN 1949 stehen ein paar zusätzliche
Dinge (Schlauchbruchsicherung usw.), die ich aber bereits eingelesen habe.

Des weiteren für die Anerkennung zum "Sachkundigen für Gasprüfungen":
Es wird überprüft...

- formloser Antrag
- vorhandene Werkstatt und Ausrüstung
- Gewerbeanmeldung

Mir fehlt also noch die Gewerbeanmeldung, die ich aber in den nächsten Tagen beabsichtige.
Ob ich mich zusätzlich noch in die Handwerksrolle eintragen lasse, weiss ich noch nicht.

Was man hat, das hat man, oder :)

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Grüsse, Michael

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#5 Beitrag von oldpitter » 3. Mai 2010, 19:28

Dann werde ich dein Kunde.... 8)
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

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#6 Beitrag von Dakota » 3. Mai 2010, 19:35

oldpitter hat geschrieben:Dann werde ich dein Kunde.... 8)

.... sicher zum "Forumsmitgliedersupersonderspezialtarif" :wink:
Gruß Klaus

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#7 Beitrag von Meerblick » 3. Mai 2010, 21:22

schön, dass ihr diesem pulvertrockenem Thema, noch eine Wende gebt...

Die DIN-EN 1949 besagt auch, das gasführende Anlagenteile, älter als 30 Jahre, nicht mehr geprüft,
sondern ausgetauscht werden müssen.

Diese Vorraussetzungen, erfüllt ihr ja wohl beide.

Selbstverständlich würde ich diese Änderungen, natürlich kostenlos, an Euch vornehmen ...

Es kann auch sein, dass ich mich DIN-mässig, verlesen habe... :oops:

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#8 Beitrag von oldpitter » 3. Mai 2010, 21:45

Ich möchte nicht, dass meine gasführenden Teile ausgetauscht werden..... :;jwl.ub

will meinen Popo behalten
LG Peter

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alte Vögel fliegen..... :lol:

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gast

#9 Beitrag von gast » 3. Mai 2010, 22:10

oldpitter hat geschrieben:Ich möchte nicht, dass meine gasführenden Teile ausgetauscht werden..... :;jwl.ub

will meinen Popo behalten
Da schließ ich mich aber sofort an :wink:

lg
peter

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#10 Beitrag von Bogner » 4. Mai 2010, 10:32

Bei Peter die Gas führenden Teile auszutauschen geeeeht ja gar nie nicht :lol:
Also Prüfung! :shock:
Gruß
Klaus


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#11 Beitrag von Meerblick » 4. Mai 2010, 19:20

...ist schon in Ordnung...dann eben nur Prüfung.
Aber mit den vorgeschriebenen 150 mbar :!:

Ich sehe schon, :lol: dieses Thema hat 'ne Menge Varianten...

Nun aber zurück, falls gewünscht, zum ernsten Leben.
Gas ist eine verdammt gefährliche Sache. In diesem Sinne...

-----------
Grüsse, Michael

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#12 Beitrag von Dakota » 4. Mai 2010, 20:21

Bogner hat geschrieben:Bei Peter die Gas führenden Teile auszutauschen geeeeht ja gar nie nicht :lol:
Also Prüfung! :shock:
Würde mich verwundern wenn Pitter nicht schon ein Einblas-Prüfventil hätte 8) Die technischen Voraussetzungen sind also vorhanden, den Praxistest werden wir beim nächsten Treffen in Angriff nehmen :wink:
Gruß Klaus

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#13 Beitrag von Meerblick » 3. Nov 2010, 10:22

Hallo zusammen,

ich habe den Tröt mal kurz hoch geholt.

Inzwischen bin ich als Sachkundiger zugelassen. Ab 2011 werde ich nach Absprache,
Prüfungen an "Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen" durchführen. Dann gibt es die
Plakette (oder auch nicht) und die erforderlichen Eintragungen.
Wer Teile, wie Regler und Schläuche auswechseln will oder muss, der sollte die Teile
selbst im Fachhandel besorgen. Bei'm Einbau bin ich behilflich.

Ich biete ausserdem noch einen Stellplatz mit kompl. Ver.-Entsorgung, Duschbad
und ab etwa April, einer Grillecke usw. an. Beschreibung/Bilder folgen noch.

In eigener Sache möchte ich noch bemerken, dass ich keinerlei spezifische Fragen
beantworten werde, ohne die Anlage gesehen zu haben. Ich habe in einem anderen Forum
mitbekommen, wie ein Kollege, der wirklich Ahnung hatte, von Besserwissern noch
angegriffen wurde. Nix für ungut.

Ich hoffe, dass diese "Eigenwerbung" erlaubt ist. Ansonsten hat unser Chef ja ein Radiergummi :?

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Grüsse, Michael

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#14 Beitrag von marie » 3. Nov 2010, 10:57

Hallo Michael, dann müssen wir ja auf dem Weg zu meinem Bruder nicht mehr den Stellplatz am Hallenbad nutzen :wink: :)
Mit freundlichem Campergruß
Helene



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#15 Beitrag von oldpitter » 3. Nov 2010, 12:36

Ohne mich mit dem Chef "kurzgeschlossen" zu haben - ich denke, dass diese "Eigenwerbung"
erlaubt wird, u.U. sogar noch ausgebaut werden könnte, da ja für
Forenmitglieder ein besonderer Service (Stellplatz und so) angeboten wird. :wink:

Cheffe wird sich sicherlich melden....
LG Peter

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