Gasprüfung

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Thimmiman
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Gasprüfung

#1 Beitrag von Thimmiman » 28. Apr 2013, 09:33

Moin Moin C-W Gemeinde,

mein Bürsti muß zum TÜV und es muß eine Gasprüfung gemacht werden. Bei der Frage nach dem Gasprüfbuch musste ich stutzen, denn ein Gasprüfbuch wurde mir vom Vorbesitzer nicht übergeben.
Ein Bekannter sagte, daß erst ab einem bestimmten Baujahr ein Gasprüfbuch geführt werden muß. Ich bin nun ein wenig verunsichert, denn die Erstellung eines Gasprüfbuches ist laut Werkstatt mit einigem Aufwand verbunden, da von allen Geräten die Nummern erfasst werden müssen. Dazu muß das ein oder andere Gerät ausgebaut werden.
Über Infos würde ich mich freuen!!!


:hello2: :hello2: :hello2:
Schöne Grüße vom Rande der Eifel!!

Der Thimmiman
(Uwe)

Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!

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bastler123
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#2 Beitrag von bastler123 » 28. Apr 2013, 11:40

Hallo Uwe,

ich war gestern mit meinem neuen Womo erstmals zur Gasprüfung. Auch ich hatte kein gelbes Prüfheft. Der Händler verlangte die Original-Prüfbescheinigung der Gasabnahme im Werk. Es ist ein DIN-A 4-Blatt. Hiernach hat der Händler das gelbes Prüfheft erstellt. Gerätenummern oder Bezeichnungen sind darin nicht enthalten. Auch wurden keine Geräte ausgebaut. Die Ausstellung des Prüfheftes war kostenfrei.

Gruß
Horst

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Thimmiman
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#3 Beitrag von Thimmiman » 28. Apr 2013, 15:51

bastler123 hat geschrieben:Hallo Uwe,

ich war gestern mit meinem neuen Womo erstmals zur Gasprüfung. Auch ich hatte kein gelbes Prüfheft. Der Händler verlangte die Original-Prüfbescheinigung der Gasabnahme im Werk. Es ist ein DIN-A 4-Blatt. Hiernach hat der Händler das gelbes Prüfheft erstellt. Gerätenummern oder Bezeichnungen sind darin nicht enthalten. Auch wurden keine Geräte ausgebaut. Die Ausstellung des Prüfheftes war kostenfrei.

Gruß
Horst
Moin Horst,

danke für die Antwort! Mein WoMo ist ein 22 Jahre altes "Schlachtschiff", zu dem es keine weiteren Papiere gibt. Außerdem wurde der Kühlschrank irgendwann einmal ausgewechselt. Daher die Frage, ob es ein Stichdatum für ältere Baujahre gibt, ab wann ein Gasprüfbuch geführt werden muß.

:hello2: :hello2: :hello2:
Schöne Grüße vom Rande der Eifel!!

Der Thimmiman
(Uwe)

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Meerblick
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#4 Beitrag von Meerblick » 28. Apr 2013, 17:27

Hallo Uwe,

hat die TÜV-Sache noch Zeit bis Barßel?
Wenn ja, haste danach auch ein Prüfheft und eine Plakette, vorausgesetzt
das alles dicht ist. Wird aber wohl :wink: Grüsse, Michael

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Elleonore
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#5 Beitrag von Elleonore » 29. Apr 2013, 15:01

ich War letzte Woche zur Gasprüfung,

es ist die Erste nach Ablauf der 2 Jahres Garantie, der Händler fragte
nach dem Gelben Doppelblatt (es ist kein Heft) und ich hatte auch keines,
Müssen wir halt eines machen, das Prüfblatt fand ich bei den Unterlagen zum Mobil.

Das Prüfblatt war Gratis, so ein Blatt findet sich zum Beispiel bei Hymer meist innen an der Schranktüre, habe jetzt mein neues Gelbes auch im Kleiderschrank!

Es bescheinigt ja nur dass alles in Ordnung ist, und das mit der Plakette hinten am WomoLG Elly-SG
Ausdauer wird früher oder später belohnt- meistens aber später!

Meerblick
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#6 Beitrag von Meerblick » 29. Apr 2013, 18:38

Hallo zusammen,

für dieses leidige Thema, welches in Netzforen tw. unnötig kontrovers geführt wird, nehme ich mein eigenes Womo mal als Beispiel.
Neu gekauft vor knapp 4 Jahren. In die Hand bekommt man eine dicke Mappe und eine mehr oder weniger schlechte Einweisung dazu ... :?

In dieser Mappe befindet sich ein Formblatt:

Neuinstallation/Erstabnahme für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Prüfbescheinigung nach DVGW Arbeitsblatt 607
Konformitätsbescheinigung nach DIN EN 1949 (also gültig und vorgeschrieben für ganz Europa)


Dieses Formblatt muss vom "Eigner" unterschrieben werden. Ein wichtiger Satz des HERSTELLERS:

Als Eigentümer des vorgenannten Fahrzeuges bin ich in die Flüssiggasanlage eingewiesen und darüber informiert worden,
dass die Prüfung der Flüssiggasanlage alle 2 Jahre bzw. nach Änderungen an der Anlage zu wiederholen ist. :!:

Hier mal ein Bild der ERSTABNAHME mit allen Daten:

Bild

Nach Ablauf von 2 Jahren ist also die nächste Gasprüfung fällig und erst dann bekommt man die gelbe Prüfbescheinigung.
Ob die nun wie ein Blatt oder Doppelblatt oder Heft oder Buch aussieht ist Geschmacksache 8)
Diese Prüfbescheinigung lässt Platz für 3 "normale" Prüfungen und aus gutem Grund muss dann eine neue ausgestellt werden.
Nach 10 Jahren müssen Regler und Schläuche erneuert werden und das wird in der neuen ...

Hier mal ein Bild von einer noch leeren Prüfbescheinigung, die ich z.B. für Uwe ausfüllen werde:

Bild

Hinweis: Hierfür werdet Ihr mich gerne in den Hintern treten wollen, aber lest Euch mal das Kleingedruckte auf der Rückseite
durch, da steht was gefordert und geprüft wird. Und das für lächerliche rund 30,00 EUR alle 2 Jahre ... :wink:

Wenn alles in Ordnung ist, gibt's noch die Plakette (auf die wird mehr geachtet, als manch' Einer glaubt). Derzeit 2015 monatsgenau:


Bild

Ich bin zwar Sachkundiger, aber nicht amtsschimmelig und entschuldige mich für den langweiligen Beitrag :roll:

--------------------

Grösseren Blödsinn finde ich übrigens hin und wieder an selbstgestrickten Grillanschlüssen (Gassteckdosen).

Hier aber mal eine sichere und schöne Dose in Wagenfarbe (vom Rüdiger :wink: ) ... bis nächste Woche

Bild

LG Michael :D

gast

#7 Beitrag von gast » 29. Apr 2013, 19:11

Hallo Michael
Ein sehr informativer Bericht, ich denke mal ( Hier wurden sie Geholfen )
In punkto Gas kann man nicht vorsichtig genug sein :wink:

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Breckman
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#8 Beitrag von Breckman » 29. Apr 2013, 19:40

Hallo Michael,

Danke für die eindeutige Klarstellung.
Viele Grüße vom Rande des Sauerlands
Lars

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Thimmiman
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#9 Beitrag von Thimmiman » 29. Apr 2013, 20:23

Da ist mir doch ein ganzer Kronleuchter aufgegangen!!!
Danke,Michael, für ausführlichen Informationen!! :daumen :daumen :daumen

Dann, bis zum Ancampen!!
Wir freuen uns!!

:wave: :wave: :wave:
Schöne Grüße vom Rande der Eifel!!

Der Thimmiman
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