Beschlagen der kalten Scheiben im Fahrerhaus
Beschlagen der kalten Scheiben im Fahrerhaus
Wir fahren einen integrierten Bürstner I 640. Auf den Fahrten im Winter haben wir immer das gleiche Problem: die Fahrerhausscheiben beschlagen hartnäckig, bis das Mobil warm ist. Die schwachbrüstige Heizung des Ducato 2,8 l bauj. 2005 schafft es einfach nicht, die Scheiben frei zu halten. Dauerndes Wischen oder regelmäßiges Anhalten, um die Scheiben (Front und Seite ) verkehrssicher frei zu bekommen, sind auf Dauer nervig. Hat jemand eine Idee zur Problemlösung?
Danke
Hofki
Danke
Hofki
Hallo,Frank hat geschrieben:Würd mich auch interessieren, die schwachbrüstige Heizung bei meinem integrierten Bürstner Bj 2009 schafft das auch nicht
bei Deinem WOMO könnte man ein Heizungsrohr von der Truma nach vorne verlegen, so hat es ein Bekannter gemacht.
Bei den älteren WOMOs,< 2006, die man unterwegs nicht beheizen darf, wäre die Lösung ähnlich, aber wie gesagt, verboten
Hallo Freetec598
ich glaube ich habe mir die Frage schon selbst beantwortet
Laut Veröffentlichung der Fa. Truma ist folgendes anzumerken:
Für alle ab 2007 zugelassene Fahrzeuge gilt: Heizen während der Fahrt ist mit dem SecuMotion Regler erlaubt. Bei der Verwendung von DuoControl ist nur das Heizen im Stand zugelassen.
Für Fahrzeuge, die vor 2007 zugelassen wurden, gilt ein Bestandschutz für das Heizen während der Fahrt – auch bei einer DuoControl Nachrüstung. Einzige Ausnahme ist Frankreich. Dort ist das Heizen während der Fahrt nur zugelassen bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1.1.2006 und integriertem Regler, z. B. SecuMotion.
Falko
ich glaube ich habe mir die Frage schon selbst beantwortet
Laut Veröffentlichung der Fa. Truma ist folgendes anzumerken:
Für alle ab 2007 zugelassene Fahrzeuge gilt: Heizen während der Fahrt ist mit dem SecuMotion Regler erlaubt. Bei der Verwendung von DuoControl ist nur das Heizen im Stand zugelassen.
Für Fahrzeuge, die vor 2007 zugelassen wurden, gilt ein Bestandschutz für das Heizen während der Fahrt – auch bei einer DuoControl Nachrüstung. Einzige Ausnahme ist Frankreich. Dort ist das Heizen während der Fahrt nur zugelassen bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1.1.2006 und integriertem Regler, z. B. SecuMotion.
Falko
- Dakota
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- Beiträge: 7665
- Registriert: 2. Jul 2006, 12:44
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Moin,
sind die Scheiben unseres Hymers beschlagfrei, bleiben sie das auch (Defrost-Stellung & Gebläsesteöllung 3-4).
Beschlagene Scheiben (z.B. nach einer Übernachtung und geschlossener Faltverdunklung) schafft das Gebläse kaum beschlagfrei zu bekommen. Hier hilft ein Handtuch und der Scheibenabzieher.....
sind die Scheiben unseres Hymers beschlagfrei, bleiben sie das auch (Defrost-Stellung & Gebläsesteöllung 3-4).
Beschlagene Scheiben (z.B. nach einer Übernachtung und geschlossener Faltverdunklung) schafft das Gebläse kaum beschlagfrei zu bekommen. Hier hilft ein Handtuch und der Scheibenabzieher.....
Gruß Klaus
...where the road ends, life begins
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Da gibt es noch mehr. Der 01.01.2007 hat da eine bestimmt Bedeutung für die Fahrzeuge, die ab da zugelassen wurden.
Wenn ich mich recht erinnere, ist die obige Aussage zu Frankreich so nicht ganz richtig.
Dumm nur, dass ich es nicht mehr exakt weiß und zurzeit die Quelle nicht wieder finde. :wallb:
Ich suche noch.
Wenn ich mich recht erinnere, ist die obige Aussage zu Frankreich so nicht ganz richtig.
Dumm nur, dass ich es nicht mehr exakt weiß und zurzeit die Quelle nicht wieder finde. :wallb:
Ich suche noch.
Viele Grüße vom Rande des Sauerlands
Lars
Live free and discover the world. A new experience.
Lars
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Hier stehen die passenden Infos von Truma:
http://www.truma.com/de/de/gasversorgun ... worten.php
Eingeführt wurde die entsprechende Heizgeräterichtlinie glaube ich Anfang 2007.
Ich muss bei meinem Womo auch noch ran. Ich habe eine Umschaltklappe, die den Heizungsluftstrom in die Düsen der Frontscheinbe leitet, um diese beschlagfrei zu halten.
In der Theorie funktioniert das auch, nur ist der Luftstrom der Truma auf der Länge nicht wirklich ausreichend. Mehr als einen Hauch von Luft kommt vorne nicht an - gut es sind auch ca. 8m Luftschlauch dazwischen.
Nun werde ich mal probieren einen Computerlüfter in den Luftschlauch als Zusatzgebläse einzubauen, um den Luftstrom zu erhöhen.
Den Original Zwischenlüfter von Truma kann man schließlich nicht bezahlen.
http://www.truma.com/de/de/gasversorgun ... worten.php
Eingeführt wurde die entsprechende Heizgeräterichtlinie glaube ich Anfang 2007.
Ich muss bei meinem Womo auch noch ran. Ich habe eine Umschaltklappe, die den Heizungsluftstrom in die Düsen der Frontscheinbe leitet, um diese beschlagfrei zu halten.
In der Theorie funktioniert das auch, nur ist der Luftstrom der Truma auf der Länge nicht wirklich ausreichend. Mehr als einen Hauch von Luft kommt vorne nicht an - gut es sind auch ca. 8m Luftschlauch dazwischen.
Nun werde ich mal probieren einen Computerlüfter in den Luftschlauch als Zusatzgebläse einzubauen, um den Luftstrom zu erhöhen.
Den Original Zwischenlüfter von Truma kann man schließlich nicht bezahlen.
Hallo Peter,oldpitter hat geschrieben:Diese Bestimmung ist erst - ich glaube - 2006 in Kraft getreten.
Bestandsschutz (ähnlich wie Besitzstandwahrung) bedeuet:
Es gilt nur für Fz, die danach in den Verkehr gebracht werden.
mich deucht, es sei genau umgekehrt.
Bestandschutz heißt doch, tritt eine neue Verordnung in Kraft, kann man den bisherigen Objekten oder Personen den Besitzstand zum Eintritt der Verordnung bewahren.
Also könnte er in diesem Beispiel mit der noch nicht so alten, aber nicht neuen, alten Heizung während der Fahrt heizen.
Ich kann mich erinnern, das man in meinem Beruf ab einem bestimmten Stichtag
eine bestimmte Prüfung ablegen mußte.
Kollegen, die schon viele Jahre den Beruf ausgeübt haben, brauchten diese Prüfung nicht abzulegen.
Ich habe sie dann doch abgelegt, obwohl ich nicht mußte, denn falls ich später den Arbeitgeber gewechselt hätte, hätte es besser ausgesehen, die erfolgreich abgelegte Prüfung vorweisen zu können.
Der von Andreas (Andy10) beigefügte Link von Truma beschreibt einwandfrei "heizen während der Fahrt" und
das Thema "Bestandschutz". Sinnigerweise haben die Franzosen hierzu andere Gesetze. Ich halte es da
lieber mit den Franzosen. Eine Schlauchbruchsicherung und ein Strömungswächter im Regler, sind Einrichtungen
zur Sicherheit bei geöffneten Flaschen während der Fahrt.
(at ) Andreas,
die Idee mit einem Zusatzlüfter in der Luftleitung ist gut. Du solltest aber darauf achten, dass Du einen Lüfter
mit etwa gleicher Leistung, also auch Durchsatz, in den langen Strang einbaust. Du baust Dir sonst u.U. eine Bremse ein
und kommst durch z.B. Verwirbelungen zu einem unbefriedigenden Ergebnis.
Aus Erfahrung noch: Den Lüfter in Luftrichtung ziemlich an den Anfang setzen. Es ist ja kein geschlossener Kreislauf,
und somit "drückt" der Lüfter besser als er "saugt".
Grüsse, Michael
das Thema "Bestandschutz". Sinnigerweise haben die Franzosen hierzu andere Gesetze. Ich halte es da
lieber mit den Franzosen. Eine Schlauchbruchsicherung und ein Strömungswächter im Regler, sind Einrichtungen
zur Sicherheit bei geöffneten Flaschen während der Fahrt.
(at ) Andreas,
die Idee mit einem Zusatzlüfter in der Luftleitung ist gut. Du solltest aber darauf achten, dass Du einen Lüfter
mit etwa gleicher Leistung, also auch Durchsatz, in den langen Strang einbaust. Du baust Dir sonst u.U. eine Bremse ein
und kommst durch z.B. Verwirbelungen zu einem unbefriedigenden Ergebnis.
Aus Erfahrung noch: Den Lüfter in Luftrichtung ziemlich an den Anfang setzen. Es ist ja kein geschlossener Kreislauf,
und somit "drückt" der Lüfter besser als er "saugt".
Grüsse, Michael