Gastanks und Gasflaschentanks haben keine Ablaufzeit mehr

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Ehemaliges Mitglied

Gastanks und Gasflaschentanks haben keine Ablaufzeit mehr

#1 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 11. Sep 2009, 17:11

laut EU müssen Gastanks und Gastankflaschen nicht mehr nach 10 Jahren überprüft werden.

ami

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#2 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 11. Sep 2009, 17:45

Dazu kann ich nur sagen,
**edit by Dakota**

guckst du hier:

www.fluessiggas.info/index.php

da Campinggas anklicken und auf der neuen Seite 5. Prüfungsvorschriften.
Somit ist das auch geklärt.


Grüße Hubi

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#3 Beitrag von oldpitter » 11. Sep 2009, 18:46

Gastanks, nach neuen Bestimmungen zugelassen, müssen ein "Verfallsdatum"
eingeprägt haben. Danach sind sie gegen einen neuen auszuwechseln. :shock:
Damit entfällt in der Tat für neue, so gekennzeichnete Tanks die 10-jährige Überprüfung.
ob das dann günstiger ist :?:
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

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#4 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 11. Sep 2009, 19:10

sorry Oldpitter,

EU hat das gekippt.

Nicht mehr nötig.

Mach Dich mal schlau., habe ich auch erst auf der Messe von Wynnengas erfahren, die für mich die Prüfungen für Gastank und Gastankflasche dürchführen.

**edit by Dakota**

ami

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#5 Beitrag von Dakota » 11. Sep 2009, 21:08

ami800 hat geschrieben: Klaus freut sich bestimmt über unsere Kommunikation.
Nee, macht er mit Sicherheit nicht!

Ich möchte euch beide doch bitten wie vernünftige, erwachsene Menschen mit einander umzugehen. Einer fachlichen Auseinandersetzung steht nichts im Wege, ich bitte aber darum das Aussagen mit entsprechenden "Beweisen" (Links) belegt werden, DAS können nur Verweise auf Gesetzestexte sein, zumindest bei diesem Thema.

Ich editiere Eure Beiträge, beideseits, Beleidigungen dienen niemandem ;-)
Gruß Klaus

...where the road ends, life begins :mrgreen:

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#6 Beitrag von oldpitter » 12. Sep 2009, 01:30

Auch hier zurück zum fachlichen Teil des Threads :roll:

Benennung und Link zum Verordnungstext währen hilfreich und wirklich informativ. :cool:

Generell ALLE Gastanks können nicht gemeint sein.
Ältere Tanks unterlagen bei der Herstellung nicht den Prüfbestimmungen
und unterlagen auch nicht den laufenden Qualitätskontrollen der Bestimmung zur ECE R6710.

Richtigstellung nach bisher zugänglichen Verordnungsbestimmungen:

1. Gasflaschen und auch Gastanks, die nach der TRG 360 (Technische Regeln Druckgase ) zugelassen und im Umlauf sind, unterliegen weiterhin der 10-Jahres-Prüfung.

2. Gastanks (neuer Bauart), nach der "ECE R6701" ( Regelwerk 6701 der Economic Commission for Europe ) können als ortsbewegliche und ortsfeste Gasdruckanlagen zertifiziert werden.

Werden diese Gasdruckanlagen gem. der DIN "EN 12979" ( Einbauvorschrift ) fest in das Fahrzeug eingebaut, so entfällt die 10-Jahres-Prüfung.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Hersteller der Gasdruckanlage (Tank) eine beschränkte Lebensdauer für sein Produkt angeben muss, da Druckbehälter auch innen rosten/oxidieren.

Nach Ablauf dieses Datums ist ein neuer Gastank einzubauen.

Es ist theoretisch möglich, dass diese Bestimmungen überarbeitet werden/wurden.
Hierzu sollte aber auch die Information nachprüfbar sein.
Es mag Händler/Hersteller geben, die mit "halber" Information
ihre Produkte/Restbestände an den Kunden bringen wollen.

Spätestens bei der fälligen Prüfung der Gasanlage kommt dann das böse Erwachen......
LG Peter

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#7 Beitrag von Opus » 13. Sep 2009, 23:54

Hallo,

mein Tank ist eingetragen und die Prüfbescheinigungen musste ich beim TÜV´en vorzeigen!

Soweit mir bekannt sind die Prüfungen alle 10 Jahre, wie bei den Flaschen auch ?
Beste Grüße

Andreas

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